AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Schlup Metallbau AG, 3700 Spiez.

§ 1  Geltungsbereich und Grundlagen

1a. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) gelten

für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen,

Verträge) zwischen der Schlup Metallbau AG und deren Kunden betreffend (I) die Lieferung von Produkten oder Werken von der Schlup Metallbau AG  (nachfolgend „Liefergegenstände“) und (II) der Erbringung von damit zusammen-hängenden Dienstleistungen von der Schlup Metallbau AG (nachfolgend „Dienstleistungen“). Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen der Schlup Metallbau AG und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere abgeschlossenen Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von der Schlup Metallbau AG ausdrücklich offeriert oder von der Schlup Metallbau AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.

Mit der Bestellung von Liefergegenständen oder Dienstleistungen von

der Schlup Metallbau AG bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Lieferung der Liefergegenstände und die Erbringung

der Dienstleistungen durch diese AGB geregelt werden. Die Schlup Metallbau AG behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der Schlup Metallbau AG und dem Kunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des Kunden sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des Kunden in eine Bestellung oder „Auftragsbestätigung“ des Kunden integriert worden sind oder anderweitig der Schlup Metallbau AG mitgeteilt worden sind.

1b. Offerten und Zustandekommen von Verträgen

Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen

und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl. von der Schlup Metallbau AG sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten.

Soweit die Offerten von der Schlup Metallbau AG unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit der Schlup Metallbau AG erst mit dem Datum der Zustimmung durch der Schlup Metallbau AG zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch die Schlup Metallbau AG.

Bestellungen und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Die Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigungen von der Schlup Metallbau AG enthalten eine detaillierte Beschreibung der Liefergegenstände und der vereinbarten Dienstleistungen. Sollte keine Bestellungs- bzw. Auftrags-bestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von

der Schlup Metallbau AG oder aus dem von der Schlup Metallbau AG unterzeichneten schriftlichen Vertrag.

1c. Form

Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen.

1d. Beschreibung von Liefergegenständen und Dienstleistungen,

Prospekte, Pläne und dgl.

Alle in Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekten, Pläne und dgl. enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen. Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von Liefergegenständen und Dienstleistungen wieder, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird.

1e Sprache.

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

§ 2 Lieferung, Liefergegenstände

2a Gegenstand  Umfang

Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen sind im betreffenden Vertrag

abschliessend aufgeführt.

2b Lieferung Shop

Bestellungen über den Shop sind nur mit Lieferung innerhalb der Schweiz und Fürstentum Lichtenstein  möglich.

2c Lieferung Allgemein

Möglichkeiten gemäß Auftragsbestätigung, die Transportkosten und Allfällige Zollgebühren gehen zu Lasten des Bestellers

2d Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

Der Kunde trägt alle Gefahren des Untergangs oder der Beschädigung der Liefergegenstände ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von der Firma Schlup Metallbau AG. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von der Firma Schlup Metallbau AG mitzuwirken. Der Kunde ermächtigt

der Schlup Metallbau AG  deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

2e. Gewährleistung

Schlup Metallbau AG leistet dem Kunden Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände im Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden vorbehältlich anderer expliziter Vereinbarungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach auftreten von Mängeln

geltend zu machen. Schlup Metallbau AG kann in der Folge wahlweise entweder den betroffenen Liefergegenstand an Ort und Stelle untersuchen

oder aber verlangen, dass der Liefergegenstand an der Schlup Metallbau AG zurückgesandt wird. Tschannen wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und

dem Kunden mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung

fällt oder nicht.

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird die Schlup Metallbau AG allfällige Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder den Liefergegenstand ersetzen.

Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung), auf Reduktion des Preises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.

Schlup Metallbau AG übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der Schlup Metallbau AG Änderungen oder Reparaturen am betroffenen Liefergegenstand vornehmen oder diesen unsachlich behandeln.

Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung des betreffenden Liefergegenstands.

2f. Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Allerdings haftet die Schlup Metallbau AG in keinem Fall für (I) leichte Fahrlässigkeit, (II) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (III) nicht realisierte Einsparungen, (IV) Schäden aus verspäteter Lieferung oder Dienstleistung, sowie (V) jegliche Handlungen und Unterlassungen

der Hilfspersonen von der Schlup Metallbau AG, sei dies vertraglich oder

ausservertraglich.

Schlup Metallbau AG haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Feuer oder Streik und Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet die Schlup Metallbau AG nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer Liefergegenstände oder Dienstleistungen oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen

sind.

2g. Drittprodukte

Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellten oder gelieferten Produkte übernimmt die Schlup Metallbau AG einzig die Rolle der Vermittlung und/oder

Verschaffung, für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen den jeweiligen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt die Schlup Metallbau AG zudem dem Kunden der Schlup Metallbau AG gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der Kunde dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von der Schlup Metallbau AG für Produkte von Dritten sind ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.

§ 3 Lieferzeit

3a Lieferzeit Shop

Die Lieferungen erfolgen in der Regel innert den Lieferzeiten die beim jeweiligen Produkt abgebildet ist. Sollte dies nicht möglich sein werden sie benachrichtigt. falls ein Artikel vergriffen ist, ist die Firma Schlup Metallbau AG  nicht verpflichtet den Artikel zu organisieren.

3b Lieferfristen und Termine

Schlup Metallbau AG ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten.  Die Schlup Metallbau AG kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es auf Grund von Verzögerungen durch den Kunden oder Dritter, wie z.B. verspäteten planerischen und/oder statischen und/oder anderen Freigaben oder

verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom Kunden

vorgeschlagener Änderungen des Gegenstands oder Umfangs des Liefergegen-standes oder der Dienstleistung, bzw. ganz generell auf Grund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den Kunden oder Dritte oder aufgrund von neuen Erkenntnissen zu Terminverschiebungen kommen, für welche die Schlup Metallbau AG nicht haftet.

§ 4 Dienstleistung

4a Mindestbestellung

Es gibt keine Mindestbestellwert.

4b Gegenstand und Umfang

Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen sind im betreffenden Vertrag

abschliessend aufgeführt.

4cErbringung

Der Kunde hat die Dienstleistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen

und allfällige Beanstandungen innerhalb von 20 Werktagen schriftlich

anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Dienstleistungen als akzeptiert.

4d. Haftung bzw. Gewährleistung bei Ergebnisverantwortung

Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet

die Schlup Metallbau AG dem Kunden nur für die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen, übernimmt also für die Dienstleistungen keine Ergebnisverantwortung.

§ 5 Preise, Vergütung und Rechnungsstellung.

5a Preise und Vergütung

Preise und Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen Offerten, Preislisten

etc. von der Schlup Metallbau AG.

Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind von der Schlup Metallbau AG erbrachte Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu vergüten.

Spesen und Materialaufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sollte sich die zugrunde liegende Ausgangslage während der Dauer des

Vertrags massgeblich ändern oder sollen zusätzliche Liefergegenstände

oder zusätzliche Dienstleistungen durch die Schlup Metallbau AG erbracht werden, kann die Firma Schlup Metallbau AG selbst an sich feste Vergütungen anpassen.

Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer

und rein netto, ab Werk der Schlup Metallbau AG, in Schweizerfranken, sofern nicht anderweitig vereinbart. Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu

Lasten des Kunden.

Versandkosten, Versicherungen, Verpackung, Zollkosten und dgl. Gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Schlup Metallbau AG Gewährleistungs-,Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Liefergegenständen aus-führt.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach ermessen von der Schlup Metallbau AG im Voraus oder nach Lieferung von Liefergegenständen bzw. nach Erbringung von Dienstleistungen.

Rechnungen von der Schlup Metallbau AG sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart.

Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.

Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht

innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum

ein Verzugszins von fünf Prozent (5%) pro Monat sowie die Bezahlung

von Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung

nötig wäre. Schlup Metallbau AG ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen
Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen

ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen

als anerkannt. Die Zahlungen sind auch termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines Liefergegenstands, durch die der Gebrauch des Liefergegenstands nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind.

5b. Präzisierung

Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Ware zu bestellen.

5c Kauf

Mit Anklicken des Buttons „Einkauf tätigen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot an.

5d. Kaufangebots

Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte Email,

mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme

Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung

noch nicht zustande.

5e. Zustandekommen

Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich

die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

§ 6 Versandpartner

Die Pakete werden in der Regel mit DPD ausgeliefert. Palette und Grossartikel werden in der Regel mit Marti Transport / Planzer Transport ausgeführt. 

§ 7 Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive der gesetzlichen MwSt.

§ 8 Weiter Bestimmungen

8a Beizug von Dritten

Schlup Metallbau AG ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.

8b. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen sämtliche Lieferungen von Liefergegenständen ab Werk der Schlup Metallbau AG oder eines Drittherstellers und auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Der Kunde hat die Liefergegenstände nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 20 Werktagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Liefergegenstände als akzeptiert.

8c. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen

in Bezug auf die Liefergegenstände und Dienstleistungen korrekt vorzunehmen. Insbesondere hat der Kunde die für die Liefergegenstände und Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Schlup Metallbau AG auf allfällige spezielle behördliche und andere Vorschriften und Richtlinien und Besonderheiten schriftlich aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat der Kunde der Schlup Metallbau AG über spezielle funktionstechnische Anforderungen, die von branchenüblichen oder von der Schlup Metallbau AG  abgegebenen Empfehlungen abweichen, schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat der Schlup Metallbau AG den erforderlichen Zutritt zu gewähren.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Instruktionen von der Schlup Metallbau AG betreffend die Liefergegenstände und Dienstleistungen zu befolgen.

8d. Eigentum und Immaterialgüterrecht

Schlup Metallbau AG oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen Liefergegenständen und Dienstleistungen, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, einge-schlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der Kunde anerkennt diese Rechte von der Schlup Metallbau AG bzw. deren Lizenzgebern.

Tschannen bestätigt, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von der Firma Schlup Metallbau AG keine Rechte Dritter verletzen. Schlup Metallbau AG gibt aber keine Garantie dafür ab, dass die dem Kunden abgegebenen Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.

8e Referenzen

Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Kunden gilt Tschannen

als berechtigt, in ihrer Referenzliste in Wortform und unter Verwendung des Logos des Kunden auf den Kunden als Referenz hinzuweisen.

Verwendung in Referenzbüchern und Webseite mit Bild Material.

8f. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

8g. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Schlup Metallbau AG unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von der Schlup Metallbau AG Es steht der Schlup Metallbau AG jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.

8h Unternehmer

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen  Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Spezielle Bestimmungen für den Web Shop

9a. Beanstandungen

Beanstandungen wegen Mängeln oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 20 Tage ab Faktura Datum schriftlich mitzuteilen.

9b. Lieferung

Bestellungen über den Shop sind nur mit Lieferung innerhalb der Schweiz möglich.

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9c.  Rückgaberecht

Wir möchten, dass unsere Kunden mit dem Einkauf bei der Schlup Metallbau AG zufrieden sind. Rücksendungen ohne vorheriges Einverständnis werden jedoch nicht angenommen. Retouren zum Umtausch oder zur Gutschrift können nur in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung akzeptiert werden. Die Rücksendung hat innert 14 Tagen zu erfolgen. Bei Rücksendungen trägt der Käufer das Porto.

Rücksendungen mit Originalrechnung an folgende Adresse:

Schlup Metallbau AG
Webshop Retouren
Gerbestrasse 31
3072 Ostermundigen

9d.  Schadenersatz

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten oder wegen verspäteter und unterbliebener Lieferung bleiben strikt ausgeschlossen. Die Farbe der im Online Shop abgebildeten Produkte kann von der tatsächlichen Produktfarbe abweichen.

9e. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der Schlup Metallbau AG.

9f.  Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

9g. Aufbewahrungspflicht

Bitte bewahren Sie unbedingt die Rechnung auf. Ohne einen Kaufbeleg können sie keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.